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SPD Hallbergmoos-Goldach

Nur 1% stirbt daheim

Ortsverein

 

Ra Rainer

Mehr als 60 Gäste waren am Mittwoch 15. März in den Seminarraum der Einladung der SPD gefolgt, um sich einen Vortrag über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament anzuhören.

Helga Brinkmann hatte den aus Olching stammenden Fachanwalt für Erbrecht Markus Sebastian Rainer bei einem Vortrag kennengelernt und direkt Kontakt aufgenommen, denn dieser Fachmann hatte eine sehr unterhaltsame Art diesen trockenen Stoff zu vermitteln. Auch im Sportforum konnte er überzeugen. Mit Beispielen aus seiner Praxis vermittelte er die Wichtigkeit für jeden sich rechtzeitig um seine Patientenverfügung zu kümmern und sich Gedanken über seinen Nachlass zu machen. Jeder Deutsche wünscht sich gesund bis zu seinem 90zigsten Lebensjahr zu leben und dann ruhig und selig im eigenen Bett zu versterben. In der Realität tritt dieser Fall nur bei 1% der Bevölkerung ein. Niemand rechnet damit, dabei kann ein Unfall jeden jederzeit treffen. Da ein Arzt auch aus strafrechtlichen Gründen verpflichtet ist alles zu tun um Leben zu retten, muss eine Patientenverfügung ausführlich und eindeutig sein. Vordrucke für Patientenverfügungen sind im Internet zu Hauf zu finden aber Markus Rainer empfiehlt die Formulare des bay. Justizministerium zu kaufen bzw. herunter zu laden, um sie dann in Ruhe zu bearbeiten. Wichtig ist auch die Patientenverfügungen nach mehreren Jahren wieder zu überarbeiten, denn die medizinische Technik schreitet immer weiter voran und viele Behandlungen gehören nach einigen Jahren zum Standard. In einem zweiten Schritt soll man sich darüber klar werden, was manals Behandlungen auch möchte. Wenn man nicht von bestimmten Geräten das Leben künstlich verlängert haben will, die Machinen werden abgeschaltet, die Nahrungs-und Wasserzuführung wird eingestellt, dann sollte man jedoch unbedingt vermerken dass dennoch der Mund immer befeuchtet wird. Ist die Patientenverfügung unterschrieben ist sie rechtlich bindend.Nach Beantwortung einiger Fragen wandte sich der Jurist dem Bereich der Betreuung zu . Eine Betreuung wird angeordnet, wenn sich ein Mensch nicht mehr (vollständig) alleine um seine Angelegenheiten kümmern kann. Das kann zum einemvon der Familie eingeleitet werden, aber auch vom Gericht, wenn diesem bekannt wird das jemand nicht mehr in der Lage ist seinen normalen Tagesablauf mit allem drum herum zu regeln. Wenn möglich versuchen Gerichte immer Angehörige zur Betreuung ein zu setzen, da dies den Staat nichts kostet. In Bayern werden für die Betreuung juristisch oder sozialtherapeutisch ausgebildete Personen eingesetzt. Wenn man selbt jemanden als Betreuer einsetzt sollte dies in handschriftlicher Form geschrieben werden und es genau formuliert werden wer Betreuer sein soll und wer nicht.

Man kann entweder eine Betreuungsvollmacht erstellen oder eine Vorsorgevollmacht. Nicht beides.In der Vorsorgevollmacht wird festgelegt werden die Angelegenheiten für einen regeln soll wenn man es nicht mehr selbst kann. Die besten von tausenden von Vorlagen hierfür bietet das bayer. Justizministerium dessen Link unten zu sehen ist. Nachteil hierbei ist die Anerkennung durch Banken. Wenn man vor der Wahl steht Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung sollte man, wenn man eine Person hat, der man dauerhaft und unbedingt vertraut die Vorsorgevollmacht wählen, ansonsten ist die Betreuungsvollmacht an zu raten.

Das dritte Themengebiet , welches Rainer noch anriss waren die Testamente.

Um das Vermögen gerecht verteilen und die Erben vor Ansprüchen der Pflichtteilsberechtigten schützen, sowie um Streit unter den Erben vermeiden

Vermögen in der Familie halten sollte man einen Testament so aufsetzen das man seine

eigenen Vorstellungen durchsetzen kann.

Wichtig dabei ist diese Vorstellungen genauesten zu konkretiesieren und dabei so zu arbeiten das man finanziellen Verlusten entgeht. In den meisten Fällen, es sei denn man ist Hartz 4 Empfänger ohne eigenes Vermögen lohnt sich dabei eine Beratung durch einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt.

 

Die Broschüre Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter des Bayerischen

Staatsministeriums für Justiz finden Sie hier:

http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/04004713.htm

 

Die Kanzlei Rainer erreichen sie unter:

Rechtsanwaltskanzlei Rainer

Hauptstr. 25

82140 Olching

Telefon 0049 8142 422 27 0

Fax 0049 8142 422 27 29

www.kanzlei-rainer.de

 

 



 
 

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