Werte Leser,
was funktioniert denn da in unserem Hallbergmoos nicht so richtig? Gut wir hatten ein sehr schönes Volksfest, bei dem auch das Wetter optimal passte. Aber irgendwo zwickt es halt.
Sollten Sie die Medien einigermaßen aufmerksam verfolgen, so werden sie in der Vermutung leben, dass in knapp 4 Wochen die Wahlen zum europäischen Parlament anstehen. Gut, die Meisten von uns haben bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Aber merkt man da in der aufstrebenden Moosgemeinde was von dieser Wahl? Haben Sie schon Plakate der Parteien entdeckt?
Ich bin am Ostermontag vom Bayerischen Wald nach Hause gefahren; überall fielen die Wahlplakate auf. Sogar die CSU wirbt mit einem seriösen Gesicht (aber ohne Aussagen)!
Nur in Hallbergmoos war nichts zu entdecken. Sind wir aus der EU ausgetreten, war die politische Gemeinde schneller wie die Briten? Ich habe davon noch nichts gehört.
Aber jetzt fällts mir wieder ein: die Ursache dieses „paradiesischen“ Zustandes ist die neue Plakatierungsverordnung! Diese wunderbare Vorschrift, die uns Bürger vor zu großer Reizüberflutung schützen soll, wurde im Herbst letzten Jahres dem Gemeinderat vorgelegt. Der Mehrheit hat die Idee gefallen:
Um das Gemeindebild nicht mit Plakaten zu verunzieren, hat man beschlossen, dass (vermutlich?) 14 Plakatwände im Gemeindegebiet platziert werden und da dürfen dann die politischen Gruppierungen mal das eine oder andere Plakat drapieren.
Hat ja schon einen gewissen Reiz, wenn man sich um die Wahlwerbung nicht mehr so kümmern muss!
Jetzt haben wir nun die Europawahl am Sonntag in 3 Wochen! Dieses Datum ist aber anscheinend in der Gemeindeverwaltung noch nicht angekommen, denn wo sind denn die Plakatwände?
Ich konnte bisher nur zwei hässliche Bretterverschläge vor den Feuerwehren finden. Auf die wurden die politischen Gruppierungen übrigens per Mail hingewiesen!
Aber bis heute sind weder Anschlagtafeln für Wahlplakate noch entsprechende Informationen aufgetaucht. Na gut das Volksfest letzte Woche - ist ja auch menschlich.
Nachdem aber die politischen Parteien und demnach auch die SPD in Hallbergmoos einen Auftrag haben,
Paragraph 1 Absatz 1 des Parteiengesetzes:
Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe.
muss die Wahlwerbung als Teil der Mitwirkung an der politischen Willensbildung gesehen werden!
Das ist nicht nur meine Meinung, da haben sich auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts und niedrigerer Instanzen angeschlossen!
Nachdem uns noch niemand aus der Verwaltung (deren Chef übrigens der Bürgermeister ist!) mitgeteilt hat, dass uns die Europawahl nichts mehr angeht, habe ich eben heute nach bewährter Manier Wahlplakate im Gemeindegebiet verteilt - ohne dabei die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gefährden.
Schön wär es, wenn sich unsere Mitbewerber dem anschließen würden.
Denn Sie verehrte Mitbürger sollten ja schon wissen, wen und warum Sie am 26. Mai wählen wollen!
Nachtrag:
Kaum war dieser Text geschrieben, überschlugen sich die Ereignisse.
Der Leiter der Abteilung S - Sicherheit, Ordnung, Bildung, Soziales, teilte per Mail mit, daß die Gemeinde aufgrund von Lieferverzögerungen die Wahlplakattafeln noch nicht zur Verfügung stellen kann. Man möge doch bitte, bis zur Aufstellung der -noch nicht gelieferten - Tafeln die Wahlwerbung gemäß der alten PlakatierungsVO vornehmen. Wenn die so sehnlich erwarteten Wahlplakattafeln aufgestellt sind, werden wir informiert und haben gefälligst die bis dahin aufgestellten Plakate wieder zu entfernen.
Dieses Mail ist jetzt ja kein verspäteter Aprilscherz, kam ja mit Datum 30. April!, um 17:30 Uhr!
Trotzdem stellt sich für mich die Frage, kann man ein solches „Verwaltungshandeln“ Ernst nehmen?
Oder macht die Verwaltung doch die Politik in der Gemeinde?